Schiffs­füh­rer­pa­tent 20m

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Motor-Schiffsführerpatent 20m

SchFVO §2 Abs. 1 Z 5 - „Berechtigung zur selbständigen Führung von Fahrzeugen aller Art, deren Länge gemessen am Schiffskörper weniger als 20 m beträgt und die nicht mehr als 12 Fahrgäste befördern auf Wasserstraßen und sonstigen Binnengewässern sowie von Fahrgastschiffen, deren Länge, gemessen am Schiffskörper, weniger als 20 m beträgt, auf Binnengewässern, ausgenommen Wasserstraßen;“

Das Patent berechtigt zum selbstständigen Führen ...

  • von Kleinfahrzeugen, Sportfahrzeugen, Motorfahrzeugen, …
  • mit einer Länge bis 20m
  • ohne Leistungsbegrenzung
  • auf Wasserstraßen (z.B. auf der Donau) und
  • sonstigen Binnengewässern (Seen und Flüsse, wie z.B. Attersee, Traunsee, Wolfgangsee, …)

In Österreich wird zur Führung eines Motorfahrzeugs ab 4,4 kW (6 PS) auf allen Binnengewässern und Wasserstraßen ein Patent benötigt. So manches Segelboot erfordert auch diese Berechtigung!
(SchFG § 118 Abs. 1 Z 5)

Das Schiffsführerpatent 20m ist national, d.h. in Österreich gültig. Es besteht aber die Möglichkeit, zusätzlich ein entsprechendes internationales Zertifikat zu beantragen. Damit darf man dann zum Beispiel auch auf dem Gardasee, Po, Ebro und allen anderen Wasserstraßen in Europa, wie der Donau bis zum Schwarzen Meer, fahren.

Beachte:
Küstenpatente FB1 bis FB4 sind in Österreich nicht gültig!

Prüfungsvoraussetzungen

(Zusammenfassung, SchFVO §4 bis §8):

§4  Vollendung des 18. Lebensjahres
§5  Ärztliche Führerscheinuntersuchung (Klasse C) mit Farbunterscheidungstest
§6  Strafregisterbescheinigung
§7  Nachweis der Fahrpraxis (Abs. 1 Z 4, Abs. 4 Z 3, Abs. 4 Z 5)
      - Insgesamt 30 Tage
      - Davon eine Nachtfahrt, eine Schleusenfahrt und eine Fahrt im Verband
      - Mindestens 20 Tage auf einem Fahrzeug mit einer Länge von >10m
§8  16-Stunden-Erste-Hilfe-Kurs (oder KFZ-Führerschein Klasse D)

Ausbildungsumfang

Praktischer Unterricht inkl. Schleusenfahrt, Nachtfahrt, Schleppfahrt, Ausflugsfahrt, … auf unserem clubeigenen Motorschiff ESPERANZA.

Darin enthalten:

  • 30 Praxisfahrten
  • 10 Perfektionsfahrten
  • Exkursionen und Streckenfahrten (z.B. Strudenstrecke)

Theoretischer Unterricht im Rahmen von rund 40 Stunden

Skriptum

Prüfungsvorbereitung ("Probeprüfungen")

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