Gegenüber Körperschaften vertritt:
- der Commodore
im Verhinderungsfall
- einer der Vize-Commodore
Generell
- Commodore gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder
- ein Vize-Commodore gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
Allgemeiner Schriftverkehr, Dienstverträge, operatives Tagesgeschäft
- Commodore gemeinsam mit dem Generalsekretär oder
- ein Vize-Commodore gemeinsam mit dem Generalsekretär
Finanzielle Angelegenheiten, insbesonders Verträge
- Commodore gemeinsam mit dem Schatzmeister oder
- ein Vize-Commodore gemeinsam mit dem Schatzmeister